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1:10 IST NICHT GENUG

Abseits der Normung regeln unterschiedliche rechtsverbindliche Bauvorschriften die Tageslichtversorgung, zumeist sehr allgemein über ein Verhältnis zwischen der lichten Rohbauöffnung und der Bodenfläche des mit Licht zu versorgenden Raumes. So wird beispielsweise festgelegt, dass bei Aufenthaltsräumen die gesamte Lichteintrittsfläche von Fenstern, Lichtkuppeln, Oberlichtbändern, … mindestens 12,5 % der Bodenfläche des Raumes betragen muss. Andernorts wird sogar festgelegt, dass das Rohbaumaß der Fensteröffnungen ein Zehntel der Grundfläche des Raumes nicht unterschreiten darf.

Derartige Angaben reichen nicht aus, da sie die Ausrichtung und Positionierung von Lichtöffnungen, Transmissions- oder Reflektionseigenschaften, die Geometrie der Räume sowie die städtebaulichen Bedingungen und weitere Parameter außer Acht lassen.

Foto © Mirjam Nothofer